Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gegenstand des Vertrages und Angebot

1.1. Die Fa. uhlPool, Inh. Swen Uhl (nachfolgend: AN) stellt für den Auftraggeber (nachfolgend: AG) ein Schwimmbad her.

1.2 Die folgenden Arbeiten sind Sache des AG:

  • Herstellung der Baugrube
  • Durchführung der Fundamentierungs-/Betonarbeiten
  • Türen/Fenster
  • Elektroarbeiten
  • Kernbohrungen
  • Gummipressdichtungen
  • Schwerlastkran/Helikopter

1.3 Der AN übernimmt keine Bauüberwachung oder Gewährleistung hinsichtlich solcher Leistungen, die nicht vom Leistungsumfang dieses Vertrages umfasst sind (dies gilt insbesondere für die Ausführung von Eigenleistungen und Leistungen anderer Handwerker).

1.4 Der AN schuldet die Übergabe folgender Unterlagen:

  • Detailzeichnung des Poolbeckens
  • Einbauanleitung des Herstellers des Poolbeckens

1.5 Der AG schuldet die Übergabe folgender Unterlagen:

  • Lageplan des Baugrundstückes
  • Baugrundgutachten Ab einer Vergütung von 150.000,00 € netto: Finanzierungsbestätigung einer deutschen Bank oder Sparkasse

1.6 Der AG ist an sein Angebot 30 Tage ab dessen Ausstellungsdatum gebunden.

2. Vergütung

2.1 Der AN garantiert die vereinbarte Vergütung für 12 Monate ab Vertragsunterzeichnung.

2.2 Im Falle der zeitlichen Überschreitung der Festpreisgarantiezusage ist der AN berechtigt, eine einseitige Erhöhung des Festpreises zu verlangen, falls die Zeitüberschreitung im Verantwortungsbereich des AG liegt. In diesem Fall ist der AN berechtigt, einen Teuerungszuschlag von 2% für jeweils angefangene drei Monate zu berechnen. Dem AG steht jedoch das Recht zu, einen geringeren Teuerungszuschlag darzustellen und zu beweisen.

Erfolgt die Errichtung des Schwimmbades nicht innerhalb der vereinbarten Festpreisgarantie aus Umständen, die vom AN zu vertreten sind, so verlängert sich die Festpreisgarantie um die vom AG zu vertretende Zeitspanne.

2.3 Der AG kann nur mit eigenen Ansprüchen gegen Ansprüche des AN aufrechnen, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

2.4 Dem AN werden Wasser- und Stromanschlüsse unentgeltlich zur Verfügung gestellt.